Elternberatung im Anschluss an ein Familiengerichtsverfahren

Wir beraten getrennt erziehende Eltern in einer vermittelnden Beratung, wenn dies vor dem Familiengericht beschlossen wurde. Vor Gericht wurde dann eine entsprechende "Beratungsvereinbarung" ausgefüllt. Dort wird beschrieben, welche Hauptthemen in der Beratung bearbeitet werden sollen, z.B.:

  • Erarbeitung einer Regelung zum Umgang (nicht: "Begleiteter Umgang")
  • Erarbeitung / Ausgestaltung einer Kommunikations- / Kooperationsebene zur verantwortlichen Ausübung der elterlichen Sorge
  • Erarbeitung einer Regelung zur Betreuung des Kindes / der Kinder und Entscheidun-gen über dessen / deren Lebensmittelpunkt

Wenn die Elternteile die Familienberatungsstelle Südviertel hierfür ausgewählt haben, melden sie sich zeitnah bei uns. Wir bieten dann erste Gesprächstermine an. Der weitere Verlauf und der Umfang der Elternberatung gestaltet sich individuell.

 

Die Beratungsinhalte werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Jedoch wird der Kommunale Sozialdienst durch die Beratungsstelle über Anmeldung, Teilnahme, Verlauf und Abschluss des Beratungsprozesses informiert, sowie über erreichte Ziele, Vereinbarungen oder Beendigungsgründe.